Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche
Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten
und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Gelb-Schwarz oder Rot-Weiß?
Laut ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) Punkt 5.2 müssen Hindernisse und Gefahrenstellen mit gelb-schwarzer oder rot-weißer Schraffur deutlich erkennbar sein, wobei die gelb-schwarzen Streifen dauerhaft und die rot-weißen Streifen zeitlich begrenzt zu verwenden sind. Der Neigungswinkel der Streifen sollte 45° entsprechen und das Strichverhältnis 1:1 betragen.
Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.
Rot-weiße Streifen sind vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Baugruben).