Bei einem Notfall, Stromausfall oder spärlicher Beleuchtung weisen selbstleuchtende Markierungen den Verkehrsteilnehmer und Passanten den Weg aus einem öffentlichen oder privaten Gebäude. Bei Gefahr müssen Flucht- und Rettungswege sofort erkennbar sein, um Personen schnellstmöglich aus der Gefahrenzone zu leiten.
Die ASR (Arbeitsstättenregeln / A1.3; ASR A2.3; ASR A3. 4/3) stellen Anforderungen an langnachleuchtende Markierungssysteme und sind einzuhalten.
Hier haben wir Folienschablonen (Einmalnutzung) für nachleuchtende Pfeile ausgelegt. Diese werden vorsichtig aufgeklebt, nachdem die grüne Farbe ausreichend Zeit zum Trocknen hatte. Nach dem Aufkleben folgt die erste Schicht – verkehrsweiß. Anschließend wird das Spezialmaterial (gelb-grün) händisch mittels Rolle aufgetragen. Am Ende wird jede einzelne Folie mit Gefühl wieder abgezogen.
Nachleuchtende Bodenmarkierungen ergänzen bestehende Notbeleuchtungs– und Sicherheitsleitsysteme, die ausfallen können oder durch Rauchentwicklung unwirksam sind.
Nachleuchtende Systeme weisen mit ihrer Leuchtkraft nicht nur die Fluchtrichtung, sondern lassen Treppen, Hindernisse und je nach Umfang der Markierung auch Ortsverhältnisse erkennen.
Je nach Anspruch und Bedarf kann die Bodenmarkierung mit dem Spezialmaterial in Farbe (1-K o. 2-K) oder auch in Kaltplastik erfolgen.
Je nach gewähltem System, sind, neben der Applikation an Wänden, auf bituminösen Decken (Gussasphalt, Asphaltbeton) und Beton, auch Markierungen von metallischen Untergründen und
Kunstharzbeschichtungssystemen möglich.