Im öffentlichen Raum ist die Markierung über die ZTV M 13, die RMS und die Prüfzeugnisse des Materials von der BASt klar definiert. In den verschiedenen Regelwerken werden unter anderem die Mindestanforderungen der verschiedenen Materialien und die Geometrie behandelt.
Industriemarkierungen, also Bodenmarkierungen in Hallen und auf Betriebshöfen, sind anders zu bewerten als „normale“ Fahrbahnmarkierung auf öffentlichen Straßen.

Im Bereich der Industriemarkierung werden diese Regelwerke herangezogen, allerdings sind oft andere Untergründe verbaut. Zwar kommen mineralische und bituminöse Untergründe vor, allerdings sind zusätzlich verschiedene Arten von Beschichtungen zu berücksichtigen; weitere Untergründe sind Metall, Fliesen, Holz und Kunststoffe. Hinzukommt, dass neben den von der BASt zugelassen Materialien für den Straßenverkehr auch weitere Materialsysteme verwendet werden können.

Regelwerke:
ZTV M 13 (Zusätzliche Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Markierungen auf Straßen)
RMS (Richtlinien für die Markierung von Straßen)
BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen)